Interessanter ist da schon der HipHopper Artis Leon Ivey jr., musikalisch besser bekannt als Coolio. In Deutschland erreichte er mit "Gangsta's Paradise" 1996 Platz Eins in den Charts. Ein Jahr später veröffentlichte er sein Album „My Soul“, als Single wurde daraus C U When U Get There ausgekoppelt. Hier wurde gleich ein großer Teil des Kanon im Original mit verwurstet.

 

Britney Spears hat in letzter Zeit mehr durch diverse Eskapaden als durch musikalische Bestleistungen auf sich aufmerksam gemacht. 2004 war ihre Welt noch in Ordnung, im Song Everytime wandelt sie da auch etwas auf Pachelbels Spuren. Das dazu gehörige Video bei Youtube darf nicht hier her gebeamt werden (externer Link).

Gehen wir zurück nach Deutschland, genauer nach Köln-Porz. Von dort kommen die Deutsch-HipHopper Die Firma und die konnten den guten Pachelbel ja nicht der amerikanischen HipHop-Konkurrenz überlassen. Aus ihrem 2005 erschienen Album Krieg und Frieden wurde die Single Die Eine ausgekoppelt. Pachelbel und HipHop scheint eine erfolgreiche Mischung zu geben, denn die Single wurde zum bekanntesten Song der Gruppe.

 

HipHop und kein Ende – ebenfalls aus dem Jahr 2005 stammt eine Aufnahme der Gruppe Mattafix. Die Gruppe um den auf der karibischen Insel St. Vincent aufgewachsenen Musiker Marlon Roudette hatte in diesem Jahr ihren großen Durchbruch mit dem Song Big City Live. Und auch da hat unser Barockkomponist wieder deutlich seine Spuren hinterlassen. Marlon ist übrigens der Stiefsohn von Neneh Cherry (7 Seconds).



Damit soll es mit all den Kanon-Plagiaten zunächst Schluss sein. Doch eine Bemerkung möchte der Autor noch gerne los werden. Natürlich war es für all die Künstler legitim, auf das Werk eines Barockkünstlers zurückzugreifen. Denn nach unseren heutigen Gesetzen ist sein Schaffen nicht mehr rechtlich geschützt.

Allerdings wäre auch die Frage zu stellen, ob solch ein Rückgriff auf einen alten Barockmeister selbst wieder über so lange Zeit urheberrechtlich geschützt werden muss. Und ob das  geltende Urheberrecht von 90 Jahren nach dem Tod des Urhebers oder dem Schutzrecht für Tonaufnahmen über 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht viel zu viel der Ehre für solch abgeleiteten Werke sind. Und ob man nicht nachdenken sollte, solche Fristen für all die Popmusik deutlich zu verkürzen. Denn meist fehlt es ihr an Schöpfungshöhe und -Phantasie und greift auf vorherige Vorlagen zurück.